IBR
Ingenieurbüro Röser

IBR

Auf Baustellen kommen viele Ausführende verschiedenster Gewerke zusammen, die so koordiniert werden müssen, dass ein sicheres Arbeiten möglich ist.

Der Gesetzgeber hat das erkannt. 

Daher verpflichtet die Baustellenverordnung (BaustellV) den Bauherrn für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen


Ich unterstütze Sie:

  • Bei der Koordination während der Planungsphase
  • Bei der Grundlagenermittlung
  • Bei der Erstellung und Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Bei der Erstellung der Unterlage für das spätere Arbeiten
  • Bei der Erstellung der Baustellenordnung
  • Bei der Erstellung der Vorankündigung
  • Bei der Koordination in der Ausführungsphase
  • Bei Ein- und Unterweisungen
  • Bei der Einhaltung der Maßnahmen für ein sicheres gemeinsames Arbeiten